AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: November 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen proCaro – Carolina Janßen (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Fotografie, Bild- und Videoproduktion, Veranstaltungs- und Medientechnik sowie DJane-Auftritte. Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder die Unterzeichnung eines Angebots bzw. Vertrags zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Fahrt- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet, sofern im Angebot angegeben. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung zu leisten ist, legt die Auftragnehmerin im Einzelfall im Angebot fest. Der Termin ist mit der Auftragsbestätigung verbindlich gebucht. Das Zahlungsziel wird auf der jeweiligen Rechnung angegeben. Ist dort nichts anderes vermerkt, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung nötigen Informationen bereit, insbesondere Ablauf, Ansprechpartner, Zufahrt, Stromversorgung und Aufbauzeiten. Bei Veranstaltungen sorgt er für eine geeignete, sichere und – im Freien – wettergeschützte Stellfläche sowie, sofern nicht anders vereinbart, für erforderliche Genehmigungen und die GEMA-Anmeldung. Bei längeren Einsätzen sorgt er für angemessene Verpflegung. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zusätzlich berechnet werden.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, kann die Auftragnehmerin eine pauschale Entschädigung vom vereinbarten Honorar verlangen:
- bis 90 Tage vor dem Termin: 15 %
- 89 bis 60 Tage vorher: 25 %
- 59 bis 30 Tage vorher: 50 %
- 29 bis 8 Tage vorher: 75 %
- ab 7 Tage vorher: 80 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Geleistete Anzahlungen werden verrechnet. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
6. Ausfall der Auftragnehmerin
Kann die Auftragnehmerin einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, bemüht sie sich um gleichwertigen Ersatz. Ist das nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziffer 10.
7. Fotografie und Videoproduktion
Die Auftragnehmerin wählt die Aufnahmen nach eigenem künstlerischem Ermessen aus und bearbeitet sie in ihrem Stil. Reklamationen wegen Bildauffassung oder künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen. Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Material) werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die fertigen Ergebnisse werden in der Regel innerhalb von vier Wochen digital per Download-Link geliefert. Der Auftraggeber sollte die Dateien zeitnah sichern; die Auftragnehmerin archiviert sie zwölf Monate ohne Gewähr.
8. Nutzungsrechte und Eigenwerbung
Alle Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin. Privatkunden erhalten ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke, einschließlich privater Social-Media-Profile. Geschäftskunden erhalten die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte; eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Werbung, Weitergabe an Dritte) bedarf der Zustimmung und kann gesondert vergütet werden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über. Bei Veröffentlichung ist als Urheberin „proCaro – Carolina Janßen“ zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ausgewählte Aufnahmen darf die Auftragnehmerin mit Zustimmung des Auftraggebers zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) verwenden; die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
9. Veranstaltungstechnik und DJane-Auftritte
Die Auftragnehmerin stellt die vereinbarte Technik betriebsbereit zur Verfügung. Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte im Veranstaltungsbereich verursacht werden, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Die Auftragnehmerin darf die Lautstärke begrenzen oder die Anlage abschalten, wenn Gefahr für Personen oder Technik oder ein Verstoß gegen behördliche Auflagen droht. Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt; die Musikauswahl liegt bei der DJane. Vereinbarte Spielzeiten können gegen gesonderte Vergütung verlängert werden.
10. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen durch technische Defekte (z. B. Speicherkarten) ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen bestehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
